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🚨 RIESIG: Präsident Trump könnte darauf abzielen, die DEI-Richterernennungen, die vom Biden-Weißen Haus vorgenommen wurden, für NICHTIG zu erklären, da Biden deren Ernennungen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unterzeichnet hat.
Das wäre MASSIV!
DEI-Richterin Ketanji Brown-Jackson könnte beispielsweise in Gefahr sein, ihren Sitz zu verlieren.
Gesetze, die bis ins Jahr 1792 zurückreichen (1 Stat. 281) und immer noch in Kraft sind (28 U.S.C. § 172, 5 U.S.C. § 2902 und andere), verlangen, dass Ernennungen „vom Präsidenten unterzeichnet“ und „mit dem Großen Siegel versehen“ werden.
Wenn ein Mitarbeiter die Autopen verwendet hat, um Bidens Namen ohne seine Genehmigung auf der Ernennung für Artikel III-Richter zu „unterzeichnen“, kann (und sollte) das Argument gemacht werden, dass deren Entscheidungen nicht durchsetzbar sind.
h/t @realTJRoberts

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